Wahlrecht

Wählen mit 16: Luxemburgs Debatte und die Verfassungshürde

Zehn Jahre nach dem klaren Nein im Referendum liegt das Wahlalter wieder im Parlament. Doch die Koalition hat es aus ihrem Reformpaket gestrichen – der Weg zu 2028 führt über eine Verfassungsänderung.

Von Léa Hoffmann · · 5 Min. Lesezeit

Leerer Plenarsaal (Hemicycle) der luxemburgischen Abgeordnetenkammer in Luxemburg-Stadt
Der leere Plenarsaal der Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) in Luxemburg-Stadt. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Es ist eine Frage, die Luxemburgs Wählerschaft vor zehn Jahren mit überwältigender Mehrheit verneint hat – und die nun erneut im Parlament liegt. Am 10. März 2025 erörterte der Institutionenausschuss der Abgeordnetenkammer, ob das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Eingebettet war die Debatte in eine breiter angelegte Modernisierung des Wahlrechts. Doch schon die ersten Signale deuten darauf hin, dass das Vorhaben am selben Hindernis hängt, das ihm seit jeher im Weg steht: an der Verfassung des Großherzogtums.

Dem ausschusseigenen Sitzungsbericht zufolge verlief die Trennlinie wie gewohnt. Die Abgeordneten der Regierungskoalition befürworteten Reformen, die ohne einen Eingriff in die Verfassung auskommen. Die Opposition dagegen wollte gerade jene Regeln wieder öffnen, die verfassungsrechtlich festgeschrieben sind – darunter das Mindestwahlalter und die Zahl der Abgeordnetensitze. Ein Oppositionsabgeordneter sprach sich dafür aus, 16- bis 18-Jährige über ein freiwilliges statt verpflichtendes Votum teilhaben zu lassen. Namen einzelner Abgeordneter nennt die offizielle Zusammenfassung nicht.

Eine Reform, die der Verfassung ausweicht

Als der Ausschuss unter Vorsitz des CSV-Politikers Laurent Zeimet am 15. September 2025 seine Marschroute festlegte, einigte er sich auf drei Schwerpunkte: technische Anpassungen am Wahlablauf, die Digitalisierung der Stimmabgabe sowie neue Regeln zum Status und zur Arbeitslast der Abgeordneten. Bezeichnend ist, was mangels Mehrheit ausgeklammert blieb – die vier Wahlbezirke, die Zahl von 60 Sitzen in der Kammer und das „aktive und passive Wahlrecht". Eine weitere Mitteilung des Ausschusses vom Juni 2026 bestätigte, dass die Arbeitstexte Wählerlisten, Briefwahl und das Stimmrecht der im Ausland lebenden Staatsbürger betreffen – nicht aber das Wahlalter.

Der Ausschuss steckte sein Ziel betont nüchtern ab. Es gehe darum, das Wahlrecht zu modernisieren und „die Regeln über die Organisation der Wahlen an die Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen". Vom Wahlrecht für Jugendliche ist das ein gutes Stück entfernt.

Der Grund ist ebenso verfahrenstechnischer wie politischer Natur. Eine Senkung des Wahlalters setzte eine Verfassungsrevision voraus. Nach Artikel 114 der Verfassung – deren überarbeitete Fassung am 1. Juli 2023 in Kraft trat – bedeutet das zwei aufeinanderfolgende Abstimmungen in der Kammer, jeweils mit mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder und einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Da die Änderung im Koalitionspaket fehlt, sieht die Rechnung für 2028 schwierig aus.

Der lange Schatten von 2015

Jede Debatte in Luxemburg beginnt beim Ergebnis vom 7. Juni 2015. Damals legte ein konsultatives Referendum der Bevölkerung drei Verfassungsfragen vor – alle drei wurden abgelehnt. Gegen die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, verbunden mit einer freiwilligen Eintragung für 16- bis 18-Jährige, stimmten 80,87 Prozent mit Nein. Eine parallele Frage, ob langjährig ansässige Ausländer bei nationalen Wahlen mitstimmen dürfen, scheiterte mit 78,02 Prozent Nein, ein Vorschlag zur Amtszeitbegrenzung für Minister mit 69,93 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag – in einem Land mit Wahlpflicht – bei 86,99 Prozent der 246.974 eingetragenen Wähler. Obwohl unverbindlich, kündigte die damalige Regierung an, das Votum zu respektieren.

Diese Vorgeschichte verleiht der heutigen Debatte ihr Gewicht. Fast die Hälfte der Einwohner Luxemburgs – 320.726 von insgesamt 681.973 Menschen zu Beginn des Jahres 2025, also rund 47 Prozent – sind ausländische Staatsangehörige, die bei Kammerwahlen überhaupt nicht abstimmen dürfen. Vor diesem Hintergrund ist die Altersschwelle einer der wenigen Hebel, um die demokratische Teilhabe unter den eigenen Staatsbürgern zu erweitern. Das erklärt mit, warum gerade Jugendgremien beharrlich daran rütteln. Luxemburgs Jugendparlament hat ein neues Referendum zu der Frage gefordert.

Wir wollen ein neues Referendum über das Wahlrecht ab 16 Jahren.

Die Aussage, dem damaligen Präsidenten des Jugendparlaments zugeschrieben, steht für das Argument, dass der Ausschluss interessierter junger Menschen von der Wahlurne selbst ein demokratisches Versäumnis sei – und dass die Teilnahme für Unter-18-Jährige möglich, aber nicht verpflichtend sein sollte.

Was der Blick über die Grenzen zeigt

Befürworter verweisen gern auf die Nachbarn. Österreich wurde mit seiner Reform von 2007 zum ersten EU-Staat, der 16- und 17-Jährige bei nationalen Wahlen abstimmen ließ. Die frühen Daten machten Mut: Die Beteiligung der jüngsten Erstwähler erreichte bei der Nationalratswahl 2008 88 Prozent und lag damit auf Höhe der Gesamtbeteiligung. Doch die Begeisterung erwies sich als brüchig und fiel bis 2013 auf 63 Prozent – deutlich unter die rund 80 Prozent allgemeine Beteiligung –, ehe sie 2017 wieder anstieg.

Forscher mahnen, dass dieser Ausschlag ebenso sehr mit Mobilisierungsaufwand wie mit dem Alter zu tun hat. In einer Analyse für das Elcano Royal Institute schrieben die Autoren:

„Der Rückgang der Wahlbeteiligung zwischen den Nationalratswahlen 2008 und 2013 lässt sich damit erklären, dass Politik, Bildungseinrichtungen und Medien im Zuge der zweiten Wahl der Mobilisierung von Erstwählern weniger Aufmerksamkeit schenkten."

Wissenschaftliche Untersuchungen zum österreichischen Fall kommen überwiegend zu dem Schluss, dass 16- und 17-Jährige ähnlich häufig oder häufiger wählen gehen als etwas ältere Erstwähler und dass die Qualität ihrer Wahlentscheidung vergleichbar ist – mit Hinweisen darauf, dass frühes Wählen eine dauerhafte Gewohnheit ausbilden kann.

Deutschland liefert einen zweiten Datenpunkt. Für die Europawahl 2024 senkte das Land das Wahlalter auf 16 und ließ damit am 9. Juni 2024 erstmals rund 4,8 Millionen junge Deutsche – dazu etwa 300.000 junge, in Deutschland lebende EU-Bürger – europaweit mitwählen. Sechs Bundesländer, darunter Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, erlauben 16-Jährigen bereits die Stimmabgabe bei Landtagswahlen.

Ein Prüfstein, keine Entscheidung

Vorerst ist die luxemburgische Debatte genau das – eine Debatte. Die Koalition unter Premierminister Luc Frieden hat sich für eine Reform entschieden, die das verfassungsrechtliche Hindernis umgeht; die Opposition will es überwinden; und Jugendverbände wollen die Wähler erneut entscheiden lassen. Ohne einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Alters und angesichts der Zweidrittelhürde bleibt das Wählen mit 16 eine offene Frage – und keine wahrscheinliche Änderung für 2028. Geprüft wird damit etwas Grundsätzlicheres: wie ein Land, in dem Zugewanderte schon heute manche seiner Wahlbezirke zahlenmäßig übertreffen, die Grenzen dessen zieht, wer zu seiner Demokratie gehört.

Häufig gefragt

Ab welchem Alter darf man in Luxemburg derzeit wählen?
Wählen darf, wer am Wahltag 18 Jahre alt ist. Für in Luxemburg ansässige Staatsbürger unter 75 Jahren besteht Wahlpflicht; bei einem ersten Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 100 und 250 Euro. An nationalen Kammerwahlen dürfen nur luxemburgische Staatsangehörige teilnehmen.
Warum lässt sich das Wahlalter nicht einfach per Gesetz senken?
Das Wahlalter ist im verfassungsrechtlichen Rahmen verankert. Eine Senkung setzt nach Artikel 114 eine Verfassungsrevision voraus – mit zwei aufeinanderfolgenden Abstimmungen in der Kammer, jeweils mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder und einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen.
Was hat das Referendum von 2015 ergeben?
Am 7. Juni 2015 lehnten 80,87 Prozent der Wähler die Senkung des Wahlalters auf 16 ab. Auch das Ausländerwahlrecht (78,02 Prozent Nein) und die Amtszeitbegrenzung für Minister (69,93 Prozent Nein) fielen durch. Die Beteiligung lag bei 86,99 Prozent.
Was zeigen die Erfahrungen in Österreich und Deutschland?
Österreich erlaubt seit 2007 als erster EU-Staat das Wählen ab 16 bei nationalen Wahlen; die Beteiligung der Jüngsten schwankte (88 Prozent 2008, 63 Prozent 2013, danach wieder steigend). Deutschland senkte das Wahlalter zur Europawahl 2024 auf 16 und ließ rund 4,8 Millionen junge Menschen erstmals mitwählen.
Quellen(16)
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