EU-Zollreform

Aus für die 150-Euro-Freigrenze: EU erhebt erstmals Zoll auf Billigpakete aus Drittstaaten

Die Zollbefreiung für Online-Bestellungen aus Drittstaaten ist Geschichte: Bis 2028 gilt eine Pauschale von drei Euro je Warenart – zahlen müssen die Plattformen, spüren werden es die Kunden.

Von Marc Weber · · 5 Min. Lesezeit

Kleine E-Commerce-Versandtaschen mit Zolletiketten auf einem Sortierband, daneben Rollcontainer von POST Luxembourg
Kleinsendungen aus Drittstaaten auf dem Sortierband: Seit dem 1. Juli fällt auf Billigpakete erstmals Zoll an. (Illustratives KI-Bild) Illustration: KI-generiert — Status

Rund zwölf Millionen Kleinpakete aus Drittstaaten erreichen die Europäische Union jeden Tag – der allergrößte Teil davon bislang zollfrei. Damit ist seit dem 1. Juli Schluss: Die EU hat die Freigrenze abgeschafft, nach der online bestellte Sendungen mit einem Warenwert von höchstens 150 Euro keinen Zoll kosteten. Auf genau dieser Ausnahme hatten Temu, Shein und AliExpress ihr europäisches Geschäftsmodell der Direktlieferung ab Fabrik aufgebaut.

An die Stelle der Befreiung tritt übergangsweise eine Pauschalabgabe von drei Euro, fällig für jede unterschiedliche Warenkategorie in einem Paket unter 150 Euro, das direkt an Verbraucher in der EU geht. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates, förmlich angenommen am 11. Februar 2026 nach einer politischen Einigung vom 12. Dezember 2025; die Durchführungsbestimmungen der Kommission erschienen am 8. Juni im Amtsblatt. Die Regelung gilt bis zum 1. Juli 2028 und kann verlängert werden – dann soll der neue EU-Zolldatenhub reguläre Zollsätze auf alle Waren unabhängig vom Wert ermöglichen.

Abgerechnet wird pro Warenart, nicht pro Paket

Maßgeblich für die Abgabe ist die zolltarifliche Unterposition. Der Rat rechnet selbst vor: Ein Paket mit einer Seidenbluse und zwei Wollblusen enthält zwei unterschiedliche Warenkategorien – also zwei Tarifunterpositionen – und kostet sechs Euro. Wird eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt, fällt die Abgabe für jedes einzelne an.

Für Verbraucher entscheidend: Schuldner ist der Anmelder – in der Praxis der Verkäufer oder die im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registrierte Plattform beziehungsweise deren Vertreter –, nicht der Kunde an der Haustür. Nach Angaben des Rates deckt das IOSS-System 93 Prozent der E-Commerce-Warenströme in die EU ab; bei den großen Plattformen dürfte die Abgabe also in einem etwas höheren Kassenpreis aufgehen statt in einer Nachforderung bei der Zustellung. Ob die Abgabe auf Händler außerhalb des IOSS ausgeweitet wird, will die Europäische Kommission regelmäßig prüfen.

Die Dimension des Handels, der damit erstmals in das Zollnetz geholt wird, ist gewaltig. Nach Angaben der Kommission gelangten 2024 insgesamt 4,6 Milliarden Pakete mit einem Wert unter 150 Euro in die EU – etwa zwölf Millionen pro Tag –, 91 Prozent davon aus China; seit 2022 verdoppeln sich die Mengen Jahr für Jahr. Bis zu 65 Prozent der Kleinsendungen waren nach Schätzung der Kommission zudem unterbewertet, um Abgaben zu umgehen.

Warum Brüssel nicht bis 2028 warten wollte

Die vollständige Abschaffung der Schwelle war bereits im November 2025 im Rahmen der großen EU-Zollreform vereinbart worden. Das endgültige Regime hängt jedoch am Zolldatenhub, der nicht vor Mitte 2028 einsatzbereit sein dürfte. Statt so lange zuzuwarten, entschieden sich die Mitgliedstaaten für die simple Pauschale als Zwischenlösung – mit Verweis auf unfaire Konkurrenz für den europäischen Handel, unsichere Produkte, die durch die Kontrollen rutschen, und die Umweltkosten von Milliarden einzeln verschickter Päckchen.

„Während der weltweite Online-Handel boomt, müssen die Zollvorschriften der EU Schritt halten. Mit der Abschaffung der überholten Befreiung für Kleinsendungen stärken wir die europäischen Unternehmen und verschließen unseriösen Verkäufern ihre Schlupflöcher. Jetzt gilt es, die gesamte Zollreform entschlossen voranzutreiben – sie ist ein zentraler Baustein, um die EU wettbewerbsfähiger und sicherer zu machen“, erklärte der zyprische Finanzminister Makis Keravnos für den Ratsvorsitz bei der Annahme der Verordnung im Februar.

Dänemarks Wirtschaftsministerin Stephanie Lose, unter deren Vorsitz die Einigung vom November 2025 zustande kam, zeigte sich „sehr erfreut“ über das Ende der 150-Euro-Schwelle: Man stelle sicher, „dass Zölle ab dem ersten Euro entrichtet werden“, schaffe gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und begrenze den Zustrom von Billigwaren. Zugleich habe man vereinbart, möglichst rasch im Laufe des Jahres 2026 auf eine Übergangslösung hinzuarbeiten.

Die Plattformen haben den Kurswechsel kommen sehen. Shein und Temu verlagerten vor dem Stichtag über Monate hinweg große Warenbestände in Logistikzentren innerhalb der EU, um Bestellungen künftig aus dem Binnenmarkt heraus zu bedienen – bei Sammelimporten wird der Zoll bei der Einfuhr fällig, die anschließende Einzelzustellung bleibt abgabenfrei. Handelsverbänden wiederum geht die Maßnahme nicht weit genug: Der belgische Mittelstandsverband SNI nannte die parallel geplante Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro „völlig unzureichend“, um die europäischen Geschäfte vor der Flut billiger Importe zu schützen.

Was sich für Kundinnen und Kunden in Luxemburg ändert

Für Verbraucher in Luxemburg und der Großregion sind die Folgen spürbar, aber überwiegend indirekt:

  • Höhere Preise statt neuer Formalitäten: Bestellungen bei IOSS-registrierten Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress dürften im Warenkorb schlicht etwas teurer werden – drei Euro je Warenart –, an der Zustellung ändert sich nichts.
  • Bei der Mehrwertsteuer bleibt alles beim Alten: Einfuhrumsatzsteuer wird bereits seit Juli 2021 auf sämtliche Pakete aus Drittstaaten erhoben und bei IOSS-Verkäufern direkt an der Kasse eingezogen, wie die luxemburgische Zollverwaltung erläutert.
  • Sendungen außerhalb des IOSS bleiben der teure Weg: Jede Einfuhr aus einem Drittland erfordert unabhängig vom Wert eine elektronische Zollanmeldung. Übernimmt POST Luxembourg oder ein Kurierdienst die Verzollung für den Empfänger, kommen dessen Abfertigungsgebühren zu den fälligen Abgaben hinzu – daran ändert die Neuregelung nichts.
  • Weitere Kosten sind möglich: Über eine separate Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro je Paket, mit der die Zollbehörden für die Abfertigung der E-Commerce-Flut entschädigt werden sollen, wird im Rahmen des größeren Reformpakets noch verhandelt.

Übergangslösung mit Ablaufdatum

Die Drei-Euro-Pauschale ist ausdrücklich befristet. Ab dem 1. Juli 2028 sollen nach der im November 2025 in Grundzügen vereinbarten Zollreform die regulären EU-Zollsätze auf jede eingeführte Ware ab dem ersten Euro Warenwert angewendet werden, abgewickelt über den neuen Datenhub. Produktkennzeichnungen auf Kleinsendungen, seit dem 1. Juli freiwillig, werden zum 1. November 2026 verpflichtend – sie sollen den Zollbehörden helfen, unsichere oder falsch deklarierte Waren zu erkennen.

Die Zolleinnahmen fließen als traditionelle Eigenmittel in den EU-Haushalt; die Mitgliedstaaten behalten einen Anteil zur Deckung ihrer Erhebungskosten. Die Milliarden Kleinpakete, die bislang unverzollt über die Grenze kamen, finanzieren damit künftig – Artikel für Artikel – die Union mit, die sie kontrolliert.

Häufig gefragt

Muss ich die drei Euro selbst an der Haustür bezahlen?
Im Regelfall nicht. Die Abgabe schuldet der Anmelder – der Verkäufer oder die im Import One-Stop-Shop (IOSS) registrierte Plattform beziehungsweise deren Vertreter. Bei Temu, Shein oder AliExpress dürfte sie sich in einem etwas höheren Preis an der Kasse niederschlagen.
Wie wird die neue Abgabe berechnet?
Pro unterschiedlicher Warenkategorie (zolltarifliche Unterposition) im Paket, nicht pro Paket. Das Beispiel des Rates: eine Seidenbluse plus zwei Wollblusen ergeben zwei Kategorien und damit sechs Euro Zoll.
Ändert sich etwas bei der Mehrwertsteuer?
Nein. Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits seit Juli 2021 auf alle Pakete aus Drittstaaten an – ohne Freigrenze – und wird bei IOSS-registrierten Verkäufern direkt an der Kasse erhoben.
Wie lange gilt die Drei-Euro-Pauschale?
Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028, mit möglicher Verlängerung. Danach sollen über den neuen EU-Zolldatenhub die regulären Zollsätze auf alle Waren unabhängig vom Wert angewendet werden.
Quellen(13)
  1. 1Council gives final green light to new customs duty rules for small parcelsCouncil of the European Union · consilium.europa.eu
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  3. 3Customs: Council takes action to tackle the influx of small parcelsCouncil of the European Union · consilium.europa.eu
  4. 4Guidance and legal text on temporary flat fee on low-value imports which will apply until 1 July 2028European Commission — Taxation and Customs Union · taxation-customs.ec.europa.eu
  5. 5E-commerce: 150 EUR customs duty exemption threshold to be removed as of 2026European Commission — Taxation and Customs Union · taxation-customs.ec.europa.eu
  6. 6EU slaps €3 duty fee on SHEIN, Temu and AliExpress importsEuronews · euronews.com
  7. 7EU countries agree temporary €3 flat customs fee for small imported parcelsEuronews · euronews.com
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  9. 9Tax on small parcels: EU acts, retailers criticisePaperjam · en.paperjam.lu
  10. 10EU introduces EUR 3 customs duty on low-value imports from 1 July 2026Baker McKenzie — Global Import Blog · globalimportblog.bakermckenzie.com
  11. 11Packages/Shipments — international tradeAdministration des douanes et accises (Luxembourg) · douanes.public.lu
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  13. 13EU Customs Duty Hits Shein, Temu Parcels: 5.9 Billion Imports Now TaxedTech Times · techtimes.com

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