Internationale Justiz
Sahel-Allianz kehrt dem Weltstrafgericht den Rücken: Austrittserklärungen bei der UNO hinterlegt
Mit den UN-Notifikationen von Niger, Burkina Faso und Mali läuft die Jahresfrist des Römischen Statuts: Mitte 2027 verliert der IStGH erstmals drei Mitglieder zugleich. Menschenrechtler warnen.
Von Camille Reuter · · 5 Min. Lesezeit

Ende Juni 2027 wird der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) aller Voraussicht nach drei Mitgliedstaaten auf einen Schlag verlieren – ein Novum in seiner Geschichte. Die Militärregierungen von Niger, Burkina Faso und Mali haben beim UN-Generalsekretär formelle schriftliche Austrittserklärungen zum Römischen Statut hinterlegt: Niger am 18. Juni, Burkina Faso und Mali am 24. Juni, wie Human Rights Watch und die Präsidentschaft der Vertragsstaatenversammlung des Gerichts mitteilten.
Damit ist aus der politischen Ankündigung vom vergangenen September ein rechtsverbindliches Verfahren geworden. Nach Artikel 127 des Römischen Statuts, des Gründungsvertrags des Gerichts, wird ein Austritt ein Jahr nach Eingang der Notifikation wirksam – für Niger also am 18. Juni 2027, für Burkina Faso und Mali am 24. Juni 2027. Bis dahin bleiben alle drei Staaten vollwertige Vertragsparteien.
Der Vertrag stellt überdies klar: Ein austretender Staat wird nicht von Verpflichtungen entbunden, die er als Mitglied eingegangen ist, und Angelegenheiten, mit denen das Gericht bereits befasst ist, bleiben vom Austritt unberührt – ein Punkt, den das Leitungsgremium des Gerichts ebenso wie Menschenrechtsorganisationen in dieser Woche eigens betonten.
Vom Paukenschlag in Bamako zum Aktenvorgang in New York
Angekündigt hatten die drei von Putschisten regierten Länder ihren Schritt am 22. September 2025 in einer gemeinsamen Erklärung, unterzeichnet in Bamako von Malis Übergangsmachthaber General Assimi Goïta, der der Konföderation Allianz der Sahel-Staaten (AES) vorsteht. Darin wurde der IStGH als „Instrument neokolonialer Repression in den Händen des Imperialismus“ und als Beispiel „selektiver Justiz“ gebrandmarkt; an seine Stelle sollten eigene, „einheimische“ Friedens- und Justizmechanismen treten. Die damals behauptete „sofortige Wirkung“ des Austritts hatte im Vertrag allerdings keine Grundlage – die Jahresfrist begann erst mit den Notifikationen des vergangenen Monats zu laufen.
In den Schreiben vom Juni klingt der Vorwurf diplomatischer, in der Sache aber unverändert: Niger warf dem Gericht laut Human Rights Watch vor, es werde „missbraucht und ausgenutzt“, Burkina Faso erklärte, es entwickle sich „zu einem selektiven und politisierten Werkzeug“. Alle drei Staaten werden von Junten regiert, die zwischen 2020 und 2023 durch Staatsstreiche an die Macht kamen; am 16. September 2023 gründeten sie die AES und kehrten in der Folge auch der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS den Rücken.
Die Timbuktu-Urteile bleiben in Kraft
Die unmittelbarsten Folgen betreffen Mali. Dessen Lage untersucht der IStGH seit Januar 2013 – auf Ersuchen einer früheren malischen Regierung, die den Fall seinerzeit selbst nach Den Haag verwiesen hatte. Zwei Verurteilungen sind daraus hervorgegangen:
- Ahmad al-Faqi al-Mahdi wurde im September 2016 zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er die Zerstörung religiöser und historischer Bauwerke in Timbuktu angeordnet hatte; die Entschädigung der Opfer befindet sich in der Schlussphase.
- Al Hassan Ag Abdoul Aziz wurde im Juni 2024 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Timbuktu schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt; über Reparationen ist noch nicht entschieden, wie die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) festhält.
Offen ist zudem der Haftbefehl gegen Iyad Ag Ghaly, den Gründer von Ansar Dine und heutigen Anführer der Al-Qaida-nahen JNIM-Miliz: Bereits im Juli 2017 unter Verschluss erlassen, wurde er im Juni 2024 entsiegelt; Ag Ghaly ist flüchtig. Weil die mutmaßlichen Taten in die Zeit der malischen Mitgliedschaft fallen, behält das Gericht seine Zuständigkeit auch nach Wirksamwerden des Austritts. Gegen Burkina Faso und Niger laufen keine öffentlich bekannten IStGH-Ermittlungen. Amnesty International hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahrzehnt gleichwohl in allen drei Ländern völkerrechtliche Verbrechen dokumentiert; Human Rights Watch berichtet von Massentötungen von Zivilisten durch Regierungstruppen bei Anti-Terror-Einsätzen sowie von willkürlichen Festnahmen, Vertreibungen und Repressalien gegen Opposition und Medien.
Der Schatten Moskaus
Der Austritt fällt in eine Phase demonstrativer Annäherung an Russland. Seit den Putschen haben die drei Staaten französische und andere westliche Truppen des Landes verwiesen und setzen auf russische Sicherheitshilfe – zunächst durch die Söldnergruppe Wagner, deren Rolle in Mali 2025 das dem russischen Verteidigungsministerium unterstellte Afrikakorps übernahm. Human Rights Watch hat Übergriffe auf Zivilisten durch malische Soldaten dokumentiert, die an der Seite von Wagner-Kämpfern operierten.
Russland ist selbst kein IStGH-Mitglied; gegen Präsident Wladimir Putin liegt seit März 2023 ein Haftbefehl des Gerichts vor. Die Forscherinnen Catherine Maia und Pauline Equin bringen den Sahel-Austritt in einer Analyse für Justice Info mit der Hinwendung des Blocks zu Moskau in Verbindung – russisches Personal wäre für Taten aus der Zeit der Vertragsgeltung allerdings nicht vor dem Gericht geschützt. Analysten des Institute for Security Studies werten den gemeinsamen Schritt zudem als Demonstration der Geschlossenheit der AES, nicht nur als juristisches Manöver.
„Letzte Hoffnung“ der Opfer
Die Präsidentschaft der Vertragsstaatenversammlung unter der Finnin Päivi Kaukoranta erklärte, sie „bedauere“ die Entwicklung; der Rückzug „drohe das gemeinsame Streben nach Gerechtigkeit zu untergraben“. Sie rief die drei Regierungen auf, „engagierte Vertragsstaaten zu bleiben“, und bot „einen substanziellen Austausch“ über deren Bedenken an.
„Der Austritt aus dem IStGH kommt einer überstürzten Flucht dieser Regierungen vor ihren Verpflichtungen gegenüber Völkerrecht und Justiz gleich“, sagte Marceau Sivieude, Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika.
Liz Evenson, Direktorin für internationale Justiz bei Human Rights Watch, hatte schon bei der Ankündigung gewarnt, der Austritt Burkina Fasos, Malis und Nigers werde „die Rechenschaftspflicht untergraben und den Menschen im Sahel eine entscheidende Schutzebene für ihre Menschenrechte nehmen, wo nationale Gerichte der Straflosigkeit für die schwersten Verbrechen nichts entgegensetzen können“. FIDH-Generalsekretär Drissa Traoré erklärte, die Entscheidung „schwächt die Position der Opfer, für die der Gerichtshof oft die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit darstellt“.
Unumkehrbar ist der Schritt nicht: Notifikationen können vor ihrem Wirksamwerden zurückgezogen werden – Gambia machte seine Austrittserklärung von 2016 im Jahr 2017 rückgängig. Human Rights Watch fordert die Afrikanische Union und die IStGH-Vertragsstaaten auf, in Niamey, Ouagadougou und Bamako auf eine solche Kehrtwende zu dringen. Bleibt sie aus, verliert das System des Römischen Statuts bis Ende Juni 2027 erstmals in seiner 28-jährigen Geschichte drei Mitglieder zugleich – ein Gradmesser dafür, wie umkämpft die internationale Strafjustiz geworden ist.
Häufig gefragt
- Wann wird der Austritt der drei Sahel-Staaten aus dem IStGH wirksam?
- Nach Artikel 127 des Römischen Statuts ein Jahr nach Eingang der Notifikation: für Niger am 18. Juni 2027, für Burkina Faso und Mali am 24. Juni 2027. Bis dahin bleiben alle drei vollwertige Vertragsstaaten.
- Was geschieht mit den laufenden IStGH-Verfahren zu Mali?
- Sie laufen weiter. Der Austritt berührt weder die seit 2013 laufenden Ermittlungen noch die Urteile gegen al-Faqi al-Mahdi und Al Hassan oder den Haftbefehl gegen Iyad Ag Ghaly, da die Taten in die Zeit der Mitgliedschaft fallen.
- Können Niger, Burkina Faso und Mali den Austritt noch rückgängig machen?
- Ja. Eine Notifikation kann vor ihrem Wirksamwerden zurückgezogen werden – Gambia widerrief seine Austrittserklärung von 2016 im Jahr 2017. Human Rights Watch dringt auf eine solche Kehrtwende.
- Wie begründen die drei Regierungen den Schritt?
- Sie werfen dem Gericht „selektive Justiz“ vor: Die Bamako-Erklärung vom September 2025 nannte den IStGH ein „Instrument neokolonialer Repression“, Niger sprach im Juni 2026 von Missbrauch, Burkina Faso von einem „politisierten Werkzeug“.
Quellen(13)
- 1Sahel Countries' Withdrawal From ICC Betrays VictimsHuman Rights Watch · hrw.org
- 2Burkina Faso/Mali/Niger: Withdrawal from the Rome Statute consecrates impunity and threatens to deny victims of war crimes justice and reparationsAmnesty International · amnesty.org
- 3Statement by the Presidency of the Assembly of States Parties on the withdrawals from the Rome Statute by Burkina Faso, Mali, and NigerInternational Criminal Court · icc-cpi.int
- 4Sahel states' International Criminal Court withdrawal: A step back for victims and justiceFIDH · fidh.org
- 5Sahel Countries: ICC Withdrawal Endangers CiviliansHuman Rights Watch · hrw.org
- 6Burkina Faso/Mali/Niger: Announcements of ICC withdrawal a serious backwards step in fight against impunity in the Sahel region and worldwideAmnesty International · amnesty.org
- 7Niger, Mali, and Burkina Faso to withdraw from International Criminal CourtFrance 24 · france24.com
- 8Sahel withdrawal from the ICC: just an illusion?Justice Info (Fondation Hirondelle) · justiceinfo.net
- 9Situation in Mali: ICC unseals arrest warrant against Iyad Ag GhalyInternational Criminal Court · icc-cpi.int
- 10Unity at any cost? AES states jointly leave the ICCInstitute for Security Studies (ISS Africa) · issafrica.org
- 11ICC 'concerned' over withdrawal of Mali, Burkina Faso and NigerAfricanews · africanews.com
- 12Joint communiqué of the states of the AES confederation relating to the withdrawal from the Rome Statute of the International Criminal CourtAfrican Centre for Democracy and Human Rights Studies · acdhrs.org
- 13Russia Replaces Wagner with State-Controlled Africa Corps in the Sahelcommonspace.eu · commonspace.eu
Zum selben Thema

Ein 500-Milliarden-Fonds ohne Krise: Luxemburgs ESM sucht eine neue Bestimmung


Wie der Stromhunger der KI Google und Amazon von ihren Klimazielen entfernt
