Autonomes Fahren

Luxemburg schreibt das Recht für fahrerlose Autos

Ein Gesetzentwurf soll Zulassung, Betrieb und Haftung automatisierter Fahrzeuge regeln – und das Großherzogtum zum ersten EU-Staat mit einem vollständigen Rechtsrahmen machen.

Von Marc Weber · · 5 Min. Lesezeit

Weißes selbstfahrendes Pony.ai-Testfahrzeug mit Lidar- und Kamerasensoren auf dem Dach auf einer Landstraße im Osten Luxemburgs bei Canach.
Ein selbstfahrendes Pony.ai-Testfahrzeug mit dachmontiertem Lidar- und Kamera-Sensoraufbau, wie es bei den Versuchsfahrten auf öffentlichen Straßen rund um Canach und Lenningen zum Einsatz kommt. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Während Europa noch über die Regeln für das automatisierte Fahren streitet, legt Luxemburg vor. Am 25. Juni stellten ranghohe Beamte dem Ausschuss für Mobilität und öffentliche Bauten der Abgeordnetenkammer den Inhalt eines Gesetzentwurfs vor, der erstmals festlegen soll, wie automatisierte Straßenfahrzeuge im Großherzogtum genehmigt, zugelassen, gefahren, betrieben und überwacht werden – und wer haftet, wenn etwas schiefgeht.

Noch handelt es sich um einen avant-projet de loi, einen frühen Entwurf, der zum Zeitpunkt der Vorstellung weder formell im Parlament hinterlegt war noch eine Nummer trug. Doch der Text gehört zu den ersten konkreten Versuchen in der Europäischen Union, ein umfassendes nationales Regelwerk für diese Technik zu schreiben, statt auf Brüssel zu warten. Nach Angaben des Parlaments führt der Entwurf 22 neue Rechtsbegriffe ein, um das Regime zu verankern.

Zwei Stufen, zwei Pflichtenkataloge

Der Entwurf unterscheidet automatisierte Fahrzeuge nach dem Grad ihrer Eigenständigkeit. Die erste Kategorie umfasst „bedingt automatisierte“ Fahrzeuge, bei denen weiterhin ein menschlicher Fahrer in der Pflicht steht und jederzeit zur Übernahme bereit sein muss – grob das, was die Automobilbranche als SAE-Stufe 3 einordnet. Die zweite Kategorie betrifft „hochautomatisierte“ Fahrzeuge nahe der SAE-Stufe 4, die ohne Fahrer auf dem Sitz unterwegs sein können, dafür aber aus der Ferne überwacht und gesteuert werden müssen.

Über beiden Stufen steht ein Leitgedanke: Ein automatisiertes System muss sich im Verkehr verhalten wie „ein normal umsichtiger und kompetenter menschlicher Fahrer“, wie es im Entwurf heißt. In der Anfangsphase gilt der Rahmen für Personenkraftwagen der Klasse M1 – gewöhnliche Autos mit bis zu acht Sitzplätzen; weitere Fahrzeugklassen sollen später per großherzoglicher Verordnung folgen.

Félicie Weycker, leitende Beamtin im Ministerium für Mobilität und öffentliche Bauten, erläuterte den Abgeordneten, dass das Gesetz nicht nur die Straße, sondern auch die Zulieferkette in den Blick nimmt.

Der Gesetzentwurf sieht Pflichten zulasten des Herstellers vor sowie besondere Bedingungen für die Typgenehmigung, die Zulassung und die Inbetriebnahme.

Bei der Frage, die die Technik bislang am hartnäckigsten begleitet – wer bei einem Unfall haftet –, regelt der Entwurf die Verantwortung zwischen Betreiber und Fahrer und legt deren strafrechtliches Haftungsregime fest, neben den von Weycker beschriebenen Herstellerpflichten. Der Text greift zudem die ethischen Grundsätze der deutschen Ethik-Kommission von 2017 auf: Sachschaden geht vor Personenschaden, kein Algorithmus darf zwischen Menschen unterscheiden, und das System muss das Risiko stets minimieren.

Ein kleines Land wettet auf den Vorsprung

Der Entwurf ist das gesetzgeberische Rückgrat einer umfassenderen Strategie, „Automatiséiert Fueren 2028“, die im Oktober 2025 von Mobilitätsministerin Yuriko Backes und Wirtschaftsminister Lex Delles vorgestellt wurde. Ihr erklärtes Ziel ist für ein Land mit weniger als 700.000 Einwohnern bemerkenswert: Luxemburg soll bis 2028 der erste EU-Mitgliedstaat mit einem vollständigen Rechtsrahmen für den Alltagsbetrieb automatisierter Fahrzeuge sein.

Die Strategie ruht auf sechs strukturellen Achsen – von der Regulierung über Kompetenzen bis zur internationalen Zusammenarbeit – und nennt fünf vorrangige Anwendungsfälle, die bis 2027 erreicht werden sollen:

  • Robotaxis;
  • automatisierte Shuttles für die letzte Meile;
  • Valet- und automatisiertes Parken in abgegrenzten Bereichen;
  • Automatisierung in der Logistik;
  • Fahrerassistenzsysteme für sicherere Autobahnfahrten.

Die Regierung versteht ihr Vorgehen als Abfolge – regulieren, testen, zertifizieren, einsetzen – und nicht als das Umlegen eines einzigen Schalters. Das kompakte, dichte Straßennetz, die mehrsprachige Erwerbsbevölkerung und der grenzüberschreitende Verkehr mit Frankreich, Deutschland und Belgien gelten dabei als Vorteile, die das ganze Land zu einem überschaubaren Labor machen.

Backes hat nie verschwiegen, dass die Chance an Bedingungen geknüpft ist. „Eine Chance für Luxemburg“, sagte sie über die Technik, „aber nur unter der Bedingung, dass die Fragen von Haftung, Sicherheit und Ethik sauber mitgedacht werden.“

Eine Lücke, die Brüssel offenlässt

Ein Teil der Begründung lautet: Bislang gibt es keine EU-weite Regelung für fahrerlose Fahrzeuge – nur einen Flickenteppich aus Typgenehmigungsvorschriften und nationalen Versuchen. Luxemburg will diese Lücke füllen und seinen Rahmen zugleich mit einem künftigen europäischen Regime kompatibel halten. Dass der Entwurf an Typgenehmigung und Zulassung anknüpft, soll ihn in das bestehende Homologationssystem der Union einfügen, statt quer dazu zu liegen.

Am 8. Juni unterzeichneten Backes und 16 EU-Amtskollegen eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich zum Aufbau großräumiger grenzüberschreitender Testkorridore und zur Harmonisierung von Homologations-, Sicherheits- und Betriebsregeln verpflichteten – ein Vorhaben, das auf einen 2017 eröffneten Pionierkorridor zwischen Luxemburg, Frankreich und Deutschland zurückgeht.

Die Unterzeichnung dieser Erklärung zeigt das Engagement Luxemburgs für eine innovativere, sicherere und nachhaltigere Mobilität.

Am selben Tag fuhren Backes und der belgische Minister Jean-Luc Crucke in einem von Pony.ai betriebenen automatisierten Fahrzeug beim Busunternehmen Voyages Emile Weber in Canach mit. Diese Vorführung war kein Einzelfall: Im März 2025 erteilte Luxemburg Pony.ai Europe die erste Genehmigung für wissenschaftliche Tests von Fahrzeugen der Stufe 4 auf öffentlichen Straßen, gemeinsam mit Emile Weber, mit Versuchsfahrten rund um Lenningen und Canach; das Forschungszentrum SnT der Universität Luxemburg testet seit 2022 auf dem Kirchberg-Plateau. Ein menschlicher Sicherheitsfahrer bleibt in jedem Fall vorgeschrieben.

Arbeitsplätze, Zeitplan und der weitere Weg

Reibungslos ist der Entwurf nicht. In der Ausschusssitzung wiesen Abgeordnete auf die möglichen Folgen für rund 11.000 Berufskraftfahrer in Luxemburg hin und auf die Gefahr, dass günstige automatisierte Fahrten Fahrgäste vom öffentlichen Verkehr abziehen könnten. Backes begründet den Wandel vor allem mit der Sicherheit und verweist auf die rund 20.000 Menschen, die jedes Jahr auf den Straßen der EU ums Leben kommen.

Zeitlich will die Regierung den avant-projet noch vor der Sommerpause an den Regierungsrat geben; die Ministerin hofft auf eine parlamentarische Abstimmung im Jahr 2027, sobald die vorgeschriebenen Gutachtergremien Stellung genommen haben. Hält der Kalender, könnte Luxemburg seine Regeln deutlich vor den meisten Nachbarn besitzen – und bevor die EU ihre eigenen schreibt.

Häufig gefragt

Ab wann sollen fahrerlose Autos in Luxemburg erlaubt sein?
Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause 2026 in den Regierungsrat gehen; Ministerin Backes hofft auf eine parlamentarische Abstimmung im Jahr 2027, nachdem die vorgeschriebenen Gutachtergremien Stellung genommen haben. Ziel der Strategie ist ein vollständiger Rechtsrahmen bis 2028.
Wer haftet bei einem Unfall mit einem automatisierten Fahrzeug?
Der Entwurf regelt die Verantwortung zwischen Betreiber und Fahrer und legt deren strafrechtliches Haftungsregime fest. Zugleich sieht er Pflichten zulasten des Herstellers sowie besondere Bedingungen für Typgenehmigung, Zulassung und Inbetriebnahme vor.
Welche Fahrzeuge erfasst das Gesetz zuerst?
In der Anfangsphase gilt der Rahmen für Personenkraftwagen der Klasse M1 mit bis zu acht Sitzplätzen. Weitere Fahrzeugklassen sollen später per großherzoglicher Verordnung folgen. Bei Tests bleibt ein menschlicher Sicherheitsfahrer vorgeschrieben.
Was unterscheidet bedingt von hochautomatisierten Fahrzeugen?
Bei bedingt automatisierten Fahrzeugen (grob SAE-Stufe 3) muss ein menschlicher Fahrer zur Übernahme bereit bleiben. Hochautomatisierte Fahrzeuge (nahe SAE-Stufe 4) können ohne Fahrer auf dem Sitz fahren, müssen aber aus der Ferne überwacht und gesteuert werden.
Quellen(9)
  1. 1Vers un cadre légal pour la conduite automatiséeChambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg · chd.lu
  2. 2Le Luxembourg trace la voie de la mobilité autonomeL'essentiel · lessentiel.lu
  3. 3Conduite automatisée - faire du Luxembourg un laboratoire européen de la mobilité de demainLe gouvernement luxembourgeois · gouvernement.lu
  4. 4Luxembourg Unveils National Strategy for Automated DrivingChronicle.lu · chronicle.lu
  5. 5Automatiséiert Fueren 2028 — the Luxembourg Strategy for Automated Driving (brochure)Le gouvernement luxembourgeois · gouvernement.lu
  6. 6Pony.ai obtains Luxembourg permit for Level 4 robotaxi testingJust Auto · just-auto.com
  7. 7Conduite autonome : le Luxembourg en route pour devenir un «leader»Le Quotidien · lequotidien.lu
  8. 8First autonomous cars to be tested on Luxembourg roadsLuxembourg Trade & Invest · luxembourgtradeandinvest.com
  9. 9Autonomous vehicles legislation progressDelano · delano.lu

navigierenöffnenescschließen