Plattformarbeit
Luxemburg will Essenskuriere als Beschäftigte einstufen
Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie kehrt die Beweislast um: Kuriere von Wolt, Wedely und Co. gelten künftig als Angestellte. ITM und CNPD wachen, Bußgelder bis 25.000 Euro.
Von Jonas Thill · · 5 Min. Lesezeit

Wer in Luxemburg-Stadt eine Mahlzeit bestellt, bekommt sie häufig von einem Radkurier mit auffälliger Thermobox auf dem Rücken gebracht. Der Status dieser Kuriere soll sich nun grundlegend ändern. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Fahrer von Wolt, Wedely und ihren Konkurrenten als Beschäftigte behandelt – solange die Plattformen nicht das Gegenteil beweisen. Der Text, Gesetzentwurf 8699, ändert das Arbeitsgesetzbuch zur Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie und wurde nach Analysen der Kanzleien BSP und Lexgo am 10. Februar 2026 in der Abgeordnetenkammer eingebracht.
Das Großherzogtum steht dabei unter Zeitdruck: Die Richtlinie (EU) 2024/2831 trat am 1. Dezember 2024 in Kraft und muss bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht überführt sein. Der Staatsrat, Luxemburgs oberstes Rechtsberatungsgremium, legte sein Gutachten zu dem Entwurf im März 2026 vor und nahm damit eine prozedurale Hürde auf dem Weg zur parlamentarischen Abstimmung.
Die Beweislast wechselt die Seite
Kern des Vorhabens ist eine Umkehr der Beweislast. Bislang muss ein Kurier, der sich zu Unrecht als selbstständig eingestuft sieht, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses selbst erstreiten. Künftig greift eine gesetzliche Vermutung des Arbeitsverhältnisses überall dort, wo eine Plattform „Leitung“ und „Kontrolle“ über die Ausführung der Arbeit ausübt. Diese Vermutung ist widerlegbar – sie wird jedoch unwiderlegbar, sobald mindestens drei von dreizehn aufgelisteten Kriterien erfüllt sind, wie BSP und Lexgo bestätigen.
Die Kriterien bilden den Alltag der App-gestützten Lieferarbeit ab. Maßgeblich ist unter anderem, ob die Plattform:
- die Vergütung festlegt oder deckelt und die Zahlung des Kunden entgegennimmt;
- die Qualität der Arbeit überwacht und die Leistung bewertet;
- vorgibt, wie, wann und wo der Kurier seine Arbeit organisiert;
- die Freiheit beschränkt, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen oder eine Vertretung einzusetzen;
- einen Arbeitenden ausschließen oder deaktivieren kann und verbindliche Verhaltensregeln vorschreibt.
Bemerkenswert ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers: Luxemburg verzichtet darauf, die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme zu übernehmen, die die rückwirkende Geltung der Vermutung vor dem 2. Dezember 2026 begrenzt. So sollen Beschäftigte nicht unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, wann ihr Vertrag begonnen hat. Der Entwurf übernimmt zudem die Schutzregeln zum algorithmischen Management: Kuriere erhalten das Recht auf Erläuterung automatisierter Entscheidungen, ein Überprüfungsverfahren sowie eine garantierte menschliche Kontrolle, bevor ein Konto gesperrt oder gekündigt wird.
Die Durchsetzung übernehmen zwei Behörden gemeinsam – die Gewerbeaufsicht Inspection du travail et des mines (ITM) und die Datenschutzbehörde CNPD, die über die algorithmischen Bestimmungen wacht. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 25.000 Euro je Beschäftigtem geahndet, im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. In schweren Fällen drohen Anordnungen zur Arbeitseinstellung.
Ein kleiner Markt, ein langer Streit
Sichtbar wurden die Essenskuriere in Luxemburg-Stadt während der Pandemie, als sie für die internationalen Plattformen Wolt und Uber Eats sowie für heimische Dienste wie Wedely, Goosty, Foozo und MiamMiam.lu in die Pedale traten, wie der Lëtzebuerger Journal dokumentiert hat. Eine offizielle landesweite Zahl der Beschäftigten gibt es nicht; die OGBL, Luxemburgs größte Gewerkschaft, spricht von „Hunderten“ Lieferarbeitern und kämpft seit Jahren gegen das, was sie als Scheinselbstständigkeit bezeichnet.
Die Gewerkschaft argumentiert, als unabhängige Auftragnehmer eingestufte Kuriere befänden sich in Wahrheit in einem Unterordnungsverhältnis: Sie stellten ihr eigenes Fahrrad, während die Plattform Vergütung und Routen festlege, ihre Leistung bewerte und sich das Recht zur Sanktion vorbehalte. In einer gemeinsamen Erklärung mit der LCGB drängte sie das Parlament zum Handeln:
Die OGBL und die LCGB sind der Auffassung, dass die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf der CSL erörtern und einen nationalen Rahmen für den Schutz der sozialen Rechte und der Arbeitsbedingungen der auf digitalen Plattformen Beschäftigten schaffen sollte.
Die Plattformen halten dagegen, gerade die Flexibilität sei der Sinn der Sache. Wolt zufolge haben sieben von zehn seiner Kurierpartner in Luxemburg andere Jobs, 23 Prozent sind Studierende, jeder Zehnte ist im Ruhestand oder kümmert sich um den Haushalt; nach den Unternehmenszahlen liefern sie im Schnitt sieben Stunden pro Woche aus. „Sieben von zehn Kurieren sagen, dass sie es besonders schätzen, selbst zu entscheiden, wie viele Stunden sie wöchentlich ausliefern – das bekommen sie sonst nirgends“, sagte Tomás Etcheverry, General Manager von Wolt Luxemburg.
Teil einer europäischen Neuvermessung
Luxemburg handelt im Rahmen eines kontinentweiten Vorstoßes, der den Status von schätzungsweise 28,5 Millionen Menschen klären soll, die in der EU über digitale Plattformen arbeiten. Die umgesetzte Richtlinie soll die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses vereinheitlichen und Fehleinstufungen schwerer haltbar machen – ein Wandel, der sich andernorts bereits als kostspielig erwiesen hat.
In Spanien, dessen „Riders-Gesetz“ von 2021 den Ansatz vorprägte, verhängte die Arbeitsaufsicht gegen Glovo eine Strafe von rund 79 Millionen Euro, weil es etwa 10.614 Kuriere in Barcelona und Valencia als Selbstständige geführt hatte – so berichten Euronews und das Business & Human Rights Resource Centre. Ein Urteil des niederländischen Obersten Gerichtshofs stufte 2023 Deliveroo-Fahrer als Beschäftigte ein. Die Richtlinie will diese Logik unionsweit verbreiten, indem sie die Beweislast auf die Plattformen verlagert.
Luxemburgs Arbeitsminister Georges Mischo bezeichnet die Aufgabe als heikle Gratwanderung. Den EU-Text nennt er einen mühsam errungenen „compromis“, den Luxemburg gern „ambitieux“-er gehabt hätte; Ziel sei ein Ausgleich zwischen „la protection des personnes travaillant sur des plateformes et la compétitivité du Luxembourg sur le marché européen“ – dem Schutz der auf Plattformen Arbeitenden und der Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs auf dem europäischen Markt.
Wie dieser Ausgleich gelingt, betrifft weit mehr als die Kuriere selbst. Plattformarbeit zählt zu den am schnellsten wachsenden und am wenigsten regulierten Bereichen des Arbeitsmarktes. Wo Luxemburg die Grenze zwischen Angestellten und Selbstständigen zieht – und wie konsequent die ITM sie überwacht –, wird zum Maßstab dafür, wie der Staat eine neue Generation von Arbeitenden einordnet und schützt.
Häufig gefragt
- Was ändert sich für Essenskuriere in Luxemburg?
- Künftig gilt eine gesetzliche Vermutung, dass Kuriere von Plattformen wie Wolt oder Wedely Beschäftigte sind. Die Plattform muss das Gegenteil beweisen; sind mindestens drei von dreizehn Kriterien erfüllt, wird die Vermutung unwiderlegbar.
- Welche Behörden überwachen die neuen Regeln?
- Die Gewerbeaufsicht ITM und die Datenschutzbehörde CNPD setzen die Vorschriften gemeinsam durch. Die CNPD wacht insbesondere über die Bestimmungen zum algorithmischen Management.
- Welche Strafen drohen den Plattformen?
- Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 25.000 Euro je Beschäftigtem, im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. In schweren Fällen kann eine Arbeitseinstellung angeordnet werden.
- Bis wann muss die EU-Richtlinie umgesetzt sein?
- Die Richtlinie (EU) 2024/2831 trat am 1. Dezember 2024 in Kraft und muss bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht überführt werden. Der Staatsrat gab sein Gutachten im März 2026 ab.
Quellen(12)
- 1Newsflash | Bill on the improvement of working conditions in the context of platform work: a legislative turning point for digital platformsBSP (Bonn Steichen & Partners) · bsp.lu
- 2Bill on the Improvement of Working Conditions in the Context of Platform Work: A Legislative Turning Point for Digital PlatformsLexgo · lexgo.be
- 3Quelles règles pour le travail des plateformes au Luxembourg ?Chambre des députés du Grand-Duché de Luxembourg · chd.lu
- 4Avis 62.300 du 10 mars 2026Conseil d'État du Luxembourg · conseil-etat.public.lu
- 5A still uncertain future for millions of platform workersOGBL · ogbl.lu
- 6Plateformes de livraison : une loi contre l'ubérisation, et vite !OGBL · ogbl.lu
- 7Who are the people delivering in Luxembourg?Wolt Newsroom · press.wolt.com
- 8The gig economy - a regulatory challengeLëtzebuerger Journal · journal.lu
- 9Spain fines delivery app Glovo €79 million for violating labour lawsEuronews · euronews.com
- 10Spain: Delivery app Glovo fined €79 million for breaching labour lawBusiness & Human Rights Resource Centre · business-humanrights.org
- 11The EU Platform Work DirectiveEuropean Trade Union Institute (ETUI) · etui.org
- 12EU Platform Work Directive: which countries have implemented?Ius Laboris · iuslaboris.com
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