Europäische Union

Schutzstatus für Ukrainer: Brüssel will Frist bis 2028 verlängern

Die EU-Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutz für rund 4,4 Millionen Geflüchtete bis zum 4. März 2028 zu verlängern – mehrere Tausend von ihnen leben in Luxemburg.

Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Das Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel mit Flaggen der EU und der Ukraine davor
Das Berlaymont-Gebäude, Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel, mit wehenden EU-Flaggen und einer ukrainischen Flagge. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Für Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in der Europäischen Union bemisst sich das Aufenthaltsrecht weiterhin in Jahresschritten. Am 26. Juni hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, den seit 2022 geltenden vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr zu verlängern – bis zum 4. März 2028. Der bislang gültige Stichtag, der 4. März 2027, würde damit nach hinten verschoben. Ohne Verlängerung liefen der Schutz und die daran geknüpften Rechte im kommenden Frühjahr aus.

Vorgestellt wurde der Vorschlag in Brüssel von Magnus Brunner, dem EU-Kommissar für Inneres und Migration. Er sichert den Betroffenen unmittelbaren Zugang zu Aufenthalt, Arbeit, Schulbildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen – ohne dass jede Person einen eigenen Asylantrag stellen müsste. Rund 4,4 Millionen Menschen sind davon erfasst, mehrere Tausend von ihnen leben in Luxemburg.

Ein Jahr mehr – und eine neue Bedingung

Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz aus dem Jahr 2001, ein nach den Balkankriegen geschaffenes Instrument, das jahrzehntelang ungenutzt blieb. Erst am 4. März 2022, wenige Tage nach Beginn des russischen Großangriffs, wurde es zum ersten Mal überhaupt aktiviert. Seither verlängert die EU den Status Jahr für Jahr.

Der diesjährige Vorschlag bringt eine gewichtige Neuerung. Künftig soll Schutz in der Regel nicht mehr jenen Menschen gewährt werden, die die Ukraine nach Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, ohne dazu nach den Mobilmachungsregeln des Landes berechtigt zu sein. Die Einschränkung gilt ausschließlich für Neuankömmlinge; die bereits registrierten Millionen sind davon nicht betroffen, ihr Status verlängert sich unabhängig vom Alter automatisch.

Unser Vorschlag sieht vor, dass neu ankommenden Personen, die die Ukraine wegen ihrer Wehrpflicht nicht verlassen dürfen, kein vorübergehender Schutz gewährt werden soll.

Brunner stellte die Ausnahme als Bitte aus Kiew dar. Der Vorschlag, so der Kommissar vor Journalisten, „trägt den sich wandelnden Verteidigungsbedürfnissen der Ukraine Rechnung“. Die umfassendere Verlängerung begründete die Kommission mit Rechtssicherheit: Der Schutzbedarf bleibe weiterhin offenkundig.

Die Zahlen verdeutlichen den Maßstab. Nach Angaben von Eurostat standen Ende April 2026 rund 4,37 Millionen Menschen in der EU unter vorübergehendem Schutz. Mit Abstand die meisten nahm Deutschland auf:

  • Deutschland: rund 1,28 Millionen (29,3 Prozent);
  • Polen: 971.255 (22,2 Prozent);
  • Tschechien: 384.435 (8,8 Prozent).

Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Er muss vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, wo eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist – mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die zuständigen Minister wollen das Thema im Juli behandeln, eine endgültige Entscheidung könnte sich jedoch bis September verzögern.

Was das für Luxemburg bedeutet

Für das Großherzogtum sind die Folgen konkret. Luxemburg hatte sein eigenes Schutzprogramm bereits bis zum 4. März 2027 verlängert: Am 13. Februar 2026 bestätigten das Innenministerium und die Generaldirektion für Einwanderung die Erneuerung und begannen, die biometrischen Aufenthaltskarten neu auszustellen, die den Betroffenen das Recht auf Aufenthalt, Arbeit und materielle Unterstützung sichern.

Die Begünstigten des vorübergehenden Schutzes besitzen derzeit eine biometrische Karte, die bis zum 4. März 2026 gültig bleibt; in den kommenden Wochen erhalten sie ein Schreiben, das die Schritte zur Erneuerung des Schutzstatus und zur Ausstellung einer neuen biometrischen Karte erläutert.

Seit 2022 hat Luxemburg eine stetige Zahl von Schutzsuchenden aufgenommen. Vom Portal Chronicle.lu zitierte Angaben nennen:

  • 4.123 Personen, denen seit Kriegsbeginn vorübergehender Schutz gewährt wurde;
  • 1.480 Menschen, die in zwölf Aufnahmeeinrichtungen des Nationalen Aufnahmebüros (ONA) untergebracht sind;
  • 1.296 Schülerinnen und Schüler an luxemburgischen Schulen, für deren Beschulung 29 Millionen Euro bereitgestellt wurden.

Inzwischen hat sich der Schwerpunkt von Neuankünften zu Verlängerungen verschoben. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 traf Luxemburg 3.953 Entscheidungen zum vorübergehenden Schutz – davon nur 334 Neugewährungen gegenüber 3.583 Verlängerungen. Ein Zeichen dafür, dass jene Bevölkerung, für die die EU nun Recht setzt, weitgehend angekommen ist: in Wohnungen, Klassenzimmern und Arbeitsstellen.

Noch immer keine dauerhafte Perspektive

Was die Verlängerung nicht liefert, ist eine dauerhafte Lösung. Mehr als vier Jahre nach der erstmaligen Aktivierung der Richtlinie verlängert die EU den Schutz weiterhin in Jahresetappen, statt den Geflüchteten einen festen rechtlichen Weg zu eröffnen. Erste Konturen eines Ausstiegs zeichnen sich ab: Die Kommission verband ihren Vorschlag mit einem koordinierten „Übergangs“-Ansatz und einem Pilotprogramm für freiwillige Rückkehr und Wiederaufbau, das praktische Hilfe bei Arbeit, Wohnen und Bildung für Rückkehrwillige bietet. Bereits am 16. September 2025 hatte der Rat eine Empfehlung zum Übergang aus dem vorübergehenden Schutz angenommen.

Vorerst bleibt diese Zukunft an einen Krieg gebunden, der nicht beendet ist. Die Kommission hat signalisiert, den Schutz bei veränderter Lage früher aussetzen zu können – ebenso aber die Tür für eine erneute Verlängerung offengelassen. Bis ein Friedensschluss und ein dauerhafter Status greifbar werden, bemisst sich das rechtliche Leben von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern – auch jener, die sich in Luxemburg eine neue Existenz aufgebaut haben – weiterhin Jahr für Jahr.

Häufig gefragt

Bis wann soll der vorübergehende Schutz verlängert werden?
Die Europäische Kommission schlägt vor, den Schutz um ein Jahr bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Bislang läuft die Frist am 4. März 2027 aus.
Was ändert sich für Neuankömmlinge aus der Ukraine?
In der Regel soll Personen, die die Ukraine nach Inkrafttreten des Beschlusses verlassen, kein Schutz mehr gewährt werden, wenn sie dazu nach den Mobilmachungsregeln des Landes nicht berechtigt sind. Bereits registrierte Begünstigte sind davon nicht betroffen.
Wie viele Schutzsuchende betrifft die Regelung in Luxemburg?
Seit 2022 wurde 4.123 Personen vorübergehender Schutz gewährt. In den ersten fünf Monaten 2026 traf Luxemburg 3.953 Entscheidungen, davon 334 Neugewährungen und 3.583 Verlängerungen.
Ist der Vorschlag bereits beschlossen?
Nein. Der Rat der EU muss ihn mit qualifizierter Mehrheit annehmen – mindestens 15 von 27 Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Die Beratungen sind für Juli vorgesehen, eine Entscheidung könnte bis September dauern.
Quellen(14)
  1. 1Commission proposes to extend temporary protection of people fleeing Ukraine for an additional yearEuropean Commission - Migration and Home Affairs · home-affairs.ec.europa.eu
  2. 2Commission proposes to extend temporary protection of people fleeing Ukraine for an additional year (press release IP/26/1462)European Commission · ec.europa.eu
  3. 3Proposal for a Council Implementing Decision extending temporary protection until 4 March 2028, COM(2026) 345 finalEuropean Commission · home-affairs.ec.europa.eu
  4. 44.37 million under temporary protection in April 2026Eurostat · ec.europa.eu
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  6. 6EU member states agree to extend temporary protection for refugees from UkraineCouncil of the EU (Consilium) · consilium.europa.eu
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  8. 8EU Proposes Extending Protection for Ukrainians Until 2028, With Limits for Military-Age MenOutlook India (Reuters) · outlookindia.com
  9. 9EU Proposes Extending Protection for Ukrainians Until 2028 – But Not for Draft EvadersKyiv Post · kyivpost.com
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  11. 11Luxembourg Extends Temporary Protection Scheme for Ukrainian RefugeesChronicle.lu · chronicle.lu
  12. 12Luxembourg's Aid to Ukraine ExplainedChronicle.lu · chronicle.lu
  13. 13Luxembourg Receives 110 Asylum, 74 Temporary Protection Applications in MayChronicle.lu · chronicle.lu
  14. 14Requesting temporary protectionGuichet.lu (Luxembourg Government) · guichet.public.lu

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