Steuerratgeber Luxemburg
Steuerklassen in Luxemburg: Was 1, 1a und 2 für Ihre Lohnabrechnung bedeuten (2026)
Ob 1, 1a oder 2 – die Klasse auf Ihrer Steuerkarte entscheidet, wie viel jeden Monat vom Lohn einbehalten wird. Wer wohin gehört, warum Paare profitieren und was sich 2028 ändert.
Von Marc Weber · · 4 Min. Lesezeit

In Luxemburg trägt jede Steuerkarte eine Steuerklasse – 1, 1a oder 2 –, und genau diese Klasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihnen Monat für Monat vom Gehalt oder von der Rente abgezogen wird. Entscheidend ist nicht die Höhe des Einkommens, sondern die familiäre Situation: Klasse 1 gilt für Alleinstehende ohne Kinder, Klasse 1a für Alleinerziehende, Verwitwete und über 65-Jährige, Klasse 2 für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Partner. Klasse 2 ist die günstigste, weil das gemeinsame Haushaltseinkommen vor Anwendung des progressiven Tarifs halbiert wird und so der effektive Steuersatz sinkt. Ausgestellt wird die fiche de retenue d'impôt von der Steuerverwaltung Administration des contributions directes (ACD).
Wer gehört in Klasse 1, 1a oder 2?
Maßgeblich sind Ihr Familienstand am 1. Januar des Steuerjahres und die Frage, ob unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt leben:
- Klasse 1 – Alleinstehende sowie seit mehr als drei Jahren Geschiedene oder Verwitwete, jeweils ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Hier gelten die ungünstigsten Sätze.
- Klasse 1a – Alleinerziehende mit Anspruch auf den Kinderbonus, Personen, die zu Jahresbeginn 65 Jahre oder älter sind, sowie kürzlich Verwitwete (innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall). Sie liegt zwischen Klasse 1 und Klasse 2.
- Klasse 2 – Ehepaare und PACS-Partner, die gemeinsam veranlagt werden und nicht dauerhaft getrennt leben. Auch grenzüberschreitend tätige Paare können sie über die sogenannte Gleichstellung erreichen (siehe unten).
Warum Klasse 2 Paaren so viel spart
Der Vorteil beruht auf dem Ehegattensplitting. Das Finanzamt addiert beide Einkommen, teilt die Summe durch zwei, wendet den progressiven Tarif auf diese Hälfte an und verdoppelt anschließend das Ergebnis. Da die Sätze in Luxemburg von 8 % bis 42 % steigen, bleibt beim Splitting in zwei kleinere Hälften ein größerer Teil des Einkommens in den niedrigen Stufen.
Der Effekt ist beträchtlich. Nach dem geltenden Tarif ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro rund 1.998 Euro Einkommensteuer. Ein Paar mit 60.000 Euro gemeinsamem Einkommen in Klasse 2 wird deshalb wie zweimal 30.000 Euro besteuert – zusammen also etwa 4.000 Euro. Dieselben 60.000 Euro in Klasse 1, ohne Splitting, kosten hingegen rund 11.300 Euro. Das sind gut 7.300 Euro Unterschied im Jahr – und die Schere öffnet sich mit steigendem Einkommen weiter. (Die Zahlen sind Beispielrechnungen, vor dem Solidaritätszuschlag von 7 % und vor Sozialabgaben.)
2026 bleiben die ersten 13.230 Euro steuerfrei; der Eingangssatz von 8 % greift darüber, und der Spitzensatz von 42 % erst ab 234.871 Euro.
Klasse wechseln: Heirat, PACS, Trennung und Grenzgänger
Die meisten Änderungen erledigt die Steuerverwaltung, sobald sie Bescheid weiß – doch die Regeln unterscheiden sich je nach Status:
- Heirat – ansässige Ehepartner rücken automatisch in Klasse 2; die ACD stellt die Steuerkarte neu aus. Der Besserverdienende wird progressiv besteuert, während die zweite Karte einen pauschalen Steuerabzug von 15 % vorsieht.
- PACS (eingetragene Partnerschaft) – Partner bleiben während des Jahres in Klasse 1 und erhalten Klasse 2 nur, indem sie nach Jahresende die gemeinsame Veranlagung beantragen und eine Steuererklärung (Formular 100) einreichen. Die Partnerschaft muss das gesamte Steuerjahr bestanden haben; die Erklärung ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres fällig.
- Scheidung oder Todesfall – der Satz der Klasse 2 bleibt für eine Übergangszeit (derzeit drei Jahre) erhalten, bevor der Wechsel in Klasse 1 oder 1a erfolgt.
- Zuzug nach Luxemburg – melden Sie sich beim RTS-Steueramt, damit eine korrekte Karte ausgestellt wird, und teilen Sie Änderungen zügig mit, damit der Abzug stimmt.
Ehepaare und PACS-Partner können statt der gemeinsamen Klasse 2 auch die Einzelveranlagung wählen – rein oder mit einer Umverteilung des Einkommens zwischen beiden. Das lohnt sich vor allem, wenn beide ähnlich viel verdienen. Die Wahl trifft man in der Steuererklärung.
Grenzgänger (frontaliers) werden nur auf ihr luxemburgisches Einkommen besteuert und landen standardmäßig in Klasse 1 ohne die Abzüge der Ansässigen. Sie können den Ansässigen gleichgestellt werden – und damit Klasse 2 samt sämtlicher Abzüge freischalten –, wenn mindestens 90 % ihres weltweiten Einkommens in Luxemburg steuerpflichtig sind oder wenn ihr nicht in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen unter 13.000 Euro liegt. Für in Belgien Ansässige genügt es, wenn mehr als 50 % des beruflichen Haushaltseinkommens aus Luxemburg stammen. Die ersten 50 außerhalb des Landes gearbeiteten Tage zählen für den 90-Prozent-Test weiterhin als luxemburgische Arbeitstage.
Was das Gesetzesprojekt 8676 ab 2028 ändert
Am 6. Januar 2026 hat die Regierung das Gesetzesprojekt 8676 vorgestellt. Es soll das Drei-Klassen-System abschaffen und durch eine einzige einheitliche Steuerklasse ersetzen – den „Tarif U“, der unabhängig vom Familienstand für alle gilt. Der steuerfreie Grundbetrag würde sich dabei ungefähr verdoppeln, von 13.230 auf 26.650 Euro, und die Zahl der Tarifstufen würde sinken.
Noch hat sich nichts geändert. Das Vorhaben ist ein Entwurf, der das Parlament erst durchlaufen muss; die Klassen 1, 1a und 2 bleiben für 2026 und 2027 uneingeschränkt in Kraft. Bei Annahme würde die Einheitsklasse ab dem Steuerjahr 2028 greifen – mit einer 25-jährigen Übergangsphase (bis 2052), die heutige Klasse-2-Paare schützt: Sie behielten eine gleichwertige Behandlung nach „Tarif T“. Wer ab 2028 einzeln veranlagt werden möchte, könnte bis zum 30. November 2027 optieren. Bis das Gesetz verabschiedet ist, bestimmt allein die Klasse auf Ihrer Steuerkarte 2026 den Abzug.
Häufig gefragt
- Welche Steuerklasse habe ich in Luxemburg als Alleinstehender?
- Alleinstehende ohne unterhaltsberechtigte Kinder stehen in Klasse 1, der Klasse mit den ungünstigsten Sätzen. Alleinerziehende mit Anspruch auf den Kinderbonus sowie kürzlich Verwitwete kommen dagegen in Klasse 1a.
- Wechsle ich nach der Heirat automatisch in Klasse 2?
- Ja. Bei ansässigen Ehepartnern stellt die ACD die Steuerkarte automatisch auf Klasse 2 um. Der Besserverdienende wird progressiv besteuert, die zweite Karte sieht einen pauschalen Abzug von 15 % vor. PACS-Partner dagegen bleiben zunächst in Klasse 1 und müssen die gemeinsame Veranlagung nach Jahresende beantragen.
- Können Grenzgänger die Steuerklasse 2 erhalten?
- Ja, über die Gleichstellung mit Ansässigen. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % des weltweiten Einkommens in Luxemburg steuerpflichtig sind oder das nicht in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen unter 13.000 Euro liegt. Für in Belgien Ansässige genügen mehr als 50 % des beruflichen Haushaltseinkommens aus Luxemburg.
- Schafft die Reform 2026 die Steuerklassen ab?
- Nein, noch nicht. Das Gesetzesprojekt 8676 vom 6. Januar 2026 sieht ab 2028 eine einheitliche Klasse ('Tarif U') vor, ist aber erst ein Entwurf. Für 2026 und 2027 bleiben die Klassen 1, 1a und 2 uneingeschränkt in Kraft.
Quellen(6)
- 1Luxembourg – Individual – Taxes on personal incomePwC (Worldwide Tax Summaries) · taxsummaries.pwc.com
- 2Luxembourg Tax Alert 2026-04: single tax class and unified income tax scaleKPMG Luxembourg · kpmg.com
- 3Opting for a tax treatment equivalent to that of a resident (tax assimilation)Guichet.lu · guichet.public.lu
- 4The tax scale in Luxembourgtaxx.lu · taxx.lu
- 5Marriage and PACS – Tax return guidetaxx.lu · taxx.lu
- 6Draft Bill 8676 for a single tax class from tax year 2028PwC Luxembourg · pwc.lu
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